Kindeswohl

Der Europarat forderte bereits im Oktober 2015 alle Mitgliedsstaaten auf, das sogenannte Wechselmodell als Vorgabe im Gesetzt zu verankern. Hierdurch müsste die Betreuung von Trennungskindern von beiden Elternteilen in grundsätzlich gleichem Maße übernommen werden. Während dieses Vorgehen in Skandinavien mittlerweile Standard ist, misstrauen deutsche Gerichte und Eltern dieser Lösung noch zu großen Teilen.