Kriterien für die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Schulwahl bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern

Sind die Eltern eines Kindes verheiratet, üben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht aus. Waren die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, kann das gemeinsame Sorgerecht auch nachträglich durch Sorgeerklärung, spätere Heirat oder gerichtliche Entscheidung erlangt werden.