Lebenspartnerschaft: Umgangsrecht mit Kindern nach Trennung

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 05.10.2020 zum Aktenzeichen 2 UF 185/19 entschieden, dass eine Lebenspartnerin nach der Trennung unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht mit den während der Lebenspartnerschaft geborenen Kindern auch gegen den Willen der Kindesmutter, die die ehemalige Lebenspartnerin ist, hat.