Mein Kind weint, weil der Vater es nicht zum vereinbarten Umgang abholt

Wenn der vereinbarte Umgang nicht eingehalten wird, kann gegen den Elternteil, der gegen die Einhaltung der Umgangsvereinbarung verstößt, ein Ordnungsgeld vom Gericht festgesetzt werden, notfalls auch Ordnungshaft. Das setzt voraus, dass eine Umgangsvereinbarung beim Gericht abgeschlossen und vom Gericht genehmigt worden ist. Dies ergibt sich in der Regel aus dem Protokoll der Sitzung.