Webinar "Blick über den Tellerrand: Internationale Beispiele für Interventionen bei Kontaktabbrüchen" am 15.04.2025
Privater Samenspender darf sein Kind treffen
Spendet ein Mann privat seinen Samen, dann hat er genau wie jeder andere leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind, auch wenn dieses zwischenzeitlich adoptiert wurde. Das hat der BGH entschieden.
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