Regelung des Sorgerechts auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG 1 BvR 420/09.

Das OLG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 07.02.2011 der Beschwerde eines unverheirateten Vaters stattgegeben und die gemeinsame elterliche Sorge - Aufenthaltsbstimmungsrecht verbleibt der Mutter - entschieden.

Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Pankow-Weißensee (Familiengericht) vom 16. April 2010 – 24 F 880/10- bei Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und neu gefasst:

Die elterliche Sorge für den am 12. Oktober 2007 geborenen L… A… B… - mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das der Mutter allein verbleibt - wird den Eltern gemeinsam übertragen.

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