Schlafen beim Papa muss möglich sein

Das Umgangsrecht eines von seinem Kind getrennt lebenden Vaters schließt auch Übernachtungen ein. Schläft das Kind etwa bei Wochenendbesuchen bei seinem Vater, entspricht dies unabhängig vom Alter dem Kindeswohl, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Beschluss vom 23. Januar 2013 (Az. 6 UF 20/13).