Mir liegt eine Entscheidung des OLG Brandenburg (10 WF 187/10) vor, die unter Berücksichtigung des BVerfG-Urteils vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) meines Wissens erstmals einem Vater unehelich geborener Kinder (für die er nicht das Sorgerecht hatte) einen Teil des Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung zuspricht.
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