Starkes Recht für Großeltern - aber Einzelfall zählt

Wer darf sich um ein Kind kümmern, wenn die Eltern es nicht können? Oma und Opa haben Vorrang, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zumindest, wenn es eine enge Bindung zum Enkelkind gibt. Allerdings gilt immer die Einzelfall.