Streit um das Umgangsrecht: Bei Prozesskosten bleibt das Finanzamt außen vor

Kosten für einen Zivilprozess können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die materielle Existenz gefährden. Dies gilt auch, wenn der Prozess die Rückführung eines ins Ausland entführten Kindes zum Ziel hat.