Wenn ein Kind nach der Trennung bei einem Elternteil bleibt, hat der andere Elternteil meist ein Umgangsrecht, etwa an jedem zweiten Wochenende. Häufig einigen sich die Eltern vor dem Familiengericht darüber, wie das Umgangsrecht genau ausgestaltet wird. Wenn sich dann die Lebensumstände ändern, kann es wieder zu Streit kommen. Über einen solchen Fall hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden: