Umgangsrecht und Hartz IV: Jobcenter muss Miete für Kinderzimmer bei Umgangsrecht übernehmen

Bei Ein-Personen-Haushalten bedeutet dies folglich weniger Wohnfläche und Übernahme von Mietkosten in entsprechend geringerer Höhe. Anders ist es jedoch, wenn ein Umgangsrecht für Kinder vorliegt, die einen Bedarf für ein eigenes Zimmer haben, hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.