Unterhalts­berechtigte verwirkt Recht auf Unterhalt bei unberechtigt erhobenen Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs gegenüber den gemeinsamen Kindern

Erhebt eine Unterhalts­berechtigte gegen den Unterhalts­verpflichteten den bewusst unwahren Vorwurf, er würde die gemeinsamen Kinder sexuell missbrauchen, so liegt darin ein erheblicher Verstoß gegen die eheliche Solidarität. Der Unterhalts­berechtigten steht in einem solchen Fall kein Trennungsunterhalt mehr zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.