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Väter- und Männerdiskrimierungen sind mit den Europäischen Menschenrechte nicht vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil BvR 1481/04 festgestellt, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg gegen Art. 6 GG des Rechtsstaatsprinzips verstößt.
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