Väter- und Männerdiskrimierungen sind mit den Europäischen Menschenrechte nicht vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil BvR 1481/04 festgestellt, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg gegen Art. 6 GG des Rechtsstaatsprinzips verstößt.