Vater muss Unterhalt zahlen, auch wenn er tatsächlich nicht der Vater ist

Das hat der 2. Senat für Familiensachen am 19.11.2013 im Rahmen eines Verfahrenskostenhilfeverfahrens entschieden und insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop bestätigt.