Kann eine Vollmachterteilung die vollständige oder teilweise Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts verhindern?

Mit Beschluss des BGH vom 29.4.2020 - XXII ZB 112/19 - hat dieser darauf hingewiesen, dass der Entzug des Sorgerechts nicht die Ultima Ratio sein muss, sondern das Problem genauso gut durch Erteilung einer Vollmacht des einen Elternteils an den anderen gelöst werden kann. Der die Vollmacht erteilende Elternteil bevollmächtigt damit den anderen Elternteil die Belange des Kindes wahrzunehmen, entweder umfassend oder nur in Teibereichen der elterlichen Sorge.