Was besagt das Umgangsrecht der Großeltern

Aus dem § 1685 Abs. 1 BGB ergibt sich ein Umgangsrecht für Großeltern. Das Gesetz gewährt ihnen und Geschwistern ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Der folgende Artikel behandelt das Thema ausführlich, um eine gute Übersicht speziell für Großeltern zu bieten, die eventuell Schwierigkeiten haben, ihr Enkelkind zu sehen.