Wohnungsverweisung in Zeiten von Corona

So hat das Amtsgericht Bad Iburg in dem hier vorliegenden Fall einer einstweiligen Anordnung entschieden und einen Mann aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen. Der ehemalige Lebensgefährte der Antragstellerin hatte ihr wiederholt mit Gewalt gedroht, insbesondere für den Fall, dass sie ihn verlassen sollte, und sie damit extrem unter Druck gesetzt. Die Situation eskalierte, es kam zu Sachbeschädigungen in der gemeinsamen Wohnung.