Der US Supreme Court hat 1920 die „Fruit of the poisonous tree“-Doktrin entwickelt. Demnach dürfen Erkenntnisse, die aus rechtswidrig gewonnenem Beweismaterial stammen, im Strafprozess nicht verwendet werden. Dieses Verbot bezieht sich auch auf die Früchte dieses Beweismaterials, dh wenn sich aus dem rechtswidrig gewonnenen Beweismaterial Kenntnisse ergeben, die zu weiteren, an sich nicht rechtswidrigen Beweisen führen (Silverthorne Lumber Co., Inc., et al. v. United States, 251 U.S. 385). Die deutsche Rechtsordnung ist generell weitaus restriktiver bei Verwertungsverboten, wie zuletzt der BGH in seinem Obiter Dictum zum „EncroChat“-Fall ausgeführt hat (BGH Beschl. v. 2.3.2022 – 5 StR 457/21).