Familienministerium hält Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ selbst nach Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Berlin zurück

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundesfamilienministerium verurteilt, die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ herauszugeben. Dieses weigert sich aber weiterhin und will anscheinend eigenes Fehlverhalten vertuschen. Familienministerin Spiegel ist im Begriff, sich politisch mitverantwortlich zu machen, wenn sie nicht schnell für Aufklärung der Versäumnisse ihrer Vorgängerinnen sorgt. 

Seit Jahren schon rankt sich der Skandal um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche Erkenntnisse dazu liefern soll, wie Kinder nach einer Trennung der Eltern am besten betreut werden können. Hartnäckig hält sich die Vermutung, dass die wissenschaftlichen Ergebnisse nicht in die politische Agenda passten. Jegliche Veröffentlichung wurde vom Familienministerium blockiert, obwohl die Studienautoren immer wieder betonen, die Studie im April 2019 vollständig abgeliefert zu haben. Der Herausgabebeschluss des Verwaltungsgerichts (VG Berlin 2 K 281.19 vom 09.08.2021) offenbart, wie widersprüchlich das Familienministerium agiert und letztlich klar gegen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verstößt.


In ein schlechtes Licht werden durch das Familienministerium die Studienautoren der Forschungsgruppe PETRA gestellt, welche seit Jahrzehnten durch zahlreiche wissenschaftliche Forschungsprojekte bewiesen haben, dass sie hohe wissenschaftliche Standards erfüllen können. Würden die Behauptungen des Familienministeriums stimmen, wäre die Forschungsgruppe PETRA wissenschaftlich ruiniert. Der Leiter der Forschungsgruppe, Dr. Stefan Rücker, bekräftigt aber auch öffentlich, dass deren Arbeit sämtliche wissenschaftlichen Gütekriterien erfüllt. Den Darstellungen des Ministeriums widerspricht er vehement.

Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. und verantwortlich für die Veröffentlichung der umfangreichsten Chronik zu diesem Themenkomplex, hat für das Problem eine einfache Lösung: „Anstatt sich mit juristischen Winkelzügen gegen eine gerichtliche Entscheidung zu wehren, soll das Familienministerium dem Urteil folgen und die Studie herausgeben. Sollte das Ministerium die Wahrheit sagen, hat es nichts zu befürchten und alle Spekulationen hätten ein Ende.“


Sollte das Familienministerium jedoch gegenüber der Öffentlichkeit, dem Parlament und den Gerichten gelogen haben, wofür immer mehr spricht, wäre dies ein politischer Skandal.


Witt meint dazu: „Bundesfamilienministerin Anne Spiegel wäre gut beraten, in ihrem Haus zu Beginn ihrer Amtszeit für Klarheit und Transparenz zu Sorgen und sich von Altlasten zu befreien. Noch trägt sie keine politische Verantwortung für das Vorgehen. Sollte sie allerdings die Linie ihrer Vorgängerinnen mittragen läuft sie Gefahr, sich mitschuldig zu machen und dafür auch politische Verantwortung tragen zu müssen.“


Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass es auch an einer weiteren Studie (Familienmodelle in Deutschland, FAMOD), welche die Bundesregierung anscheinend zur Grundlage seiner politischen Entscheidungen machen will, erhebliche Zweifel bis hin zu deutlichen Manipulationsversuchen gibt. Dies wurde in einem ausführlichen und auf dem Wissenschaftsportal ResearchGate veröffentlichten Fachartikel dargelegt.


Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 09.08.2021 mit dem Aktenzeichen 2 K 281/19 ist mittlerweile veröffentlicht und frei zugänglich.


Link: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE210014761


Zu den Hintergründen der Studie hat das Aktionsbündnis doppelresidenz.org eine umfangreiche Chronik veröffentlicht:


Chronik: https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/chronologie-der-studie-bdquokindeswohl-und-umgangsrechtldquo-ndash-wie-politisch-darf-eine-wissenschaftliche-studie-sein-74.php

Update zur Chronik: https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/update-zur-chronik-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-76.php

 

Fachartikel zu den Zweifeln an der Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD)

Einschätzung zur FAMOD-Studie – die trojanische Wechselmodellstudie“

https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/update-zur-chronik-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-76.php