Familienministerium will das Umgangsrecht getrennter Eltern neu regeln

In der Presse (1) wird Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zitiert, dass sie das Umgangsrecht getrennt lebender Eltern neu regeln will. Im Januar bereits wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits verurteilt (2), dass die gesetzlichen Regelungen zum Durchsetzung des Umgangs gegen die Menschenrechte verstoßen. Das zuständige Justizministerium schweigt bisher zu diesem Thema.

Der Väteraufbruch für Kinder begrüßt grundsätzlich, dass sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig des Themas Umgang von Eltern mit ihren Kindern annehmen, wissenschaftlich erforschen und einen neuen, am Kindeswohl orientierten Maßstab setzen will. In Deutschland besteht ein erhebliches Forschungsdefizit zu diesem Thema.

„Die Auswirkungen der Umgangskontakte von Kindern getrennt lebender Eltern sind international seit rund 40 Jahren umfangreich erforscht, die Ergebnisse unabhängig von den jeweiligen Ländern einheitlich. Umfangreiche Kontakte von Kindern zu ihren Eltern sind in der Regel der Entwicklung der Kinder erheblich förderlicher als die in Deutschland noch bevorzugte 14-Tage-Wochenend-Regelung“ sagte Angela Hoffmeyer, Generalsekretärin des Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP)3). Es ist daher zu hoffen, dass Deutschland, welches im Bereich des Umgangsrechts mittlerweile zu den Schlußlichtern in Europa zählt, diesen Rückstand bald aufholen wird.

Hartmut Haas, Mitglied des Bundesvorstands der Väteraufbruch für Kinder e.V. weist jedoch darauf hin, dass auch unabhängig von den Ergebnissen der Studie, die erst Ende 2018 fertig gestellt sein soll, bereits heute erheblicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

So mangelt es auch weiterhin an elementarsten Grundlagen im deutschen Familienrecht – damit der Umgang von Kindern und Eltern überhaupt wirkungsvoll umgesetzt werden kann. Es handelt sich um ein seit Jahrzehnten bekanntes Problem, welches bis heute durch den Gesetzgeber nicht gelöst wurde. Am 15.01.2015 wurde Deutschland deshalb erneut verurteilt, ein menschenrechtswidriges Familienrechtssystem zu haben. Erstaunlich hierzu sind die Reaktionen aus der Politik. „Uns ist nicht eine Reaktion aus der Bundespolitik  oder den Ministerien zu diesem Urteil bekannt. Die Verletzung von Menschenrechten – und in diesem Fall auch Kinderrechten nach Art. 18 der UN-Kinderrechtskonvention – scheint in der deutschen Justiz und Politik noch nicht den notwendigen Stellenwert zu haben. Vielmehr drängt sich die Frage auf, ob die Politik sich noch weit mehr als 20 Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof bereits an diesen Zustand gewöhnt und damit abgefunden hat, ohne etwas daran ändern zu wollen.  Dies ist um so bedauerlicher, als im Herbst 2014 sich noch alle Parteien medienwirksam zum Schutz der Kinderrechte anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention bekannt haben. Nach den Worten sind jetzt Taten gefragt“, so Hartmut Haas, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder. Aus seiner langjährigen Beratungsarbeit muss er immer wieder erfahren, dass die Eltern- und Kinderrechte in Deutschland in der gerichtlichen Praxis viel zu wenig Beachtung finden.

Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich mit seinen über 3.500 Mitgliedern seit mehr als 25 Jahren bundesweit in rund 100 Kreisvereinen und lokalen Kontaktstellen dafür ein, dass auch nach einer Trennung der Eltern den Kindern Mutter und Vater erhalten bleiben. Diesen Eltern stehen Mitglieder ehrenamtlich mit Rat und Tat in Selbsthilfe- und Beratungsgruppen zur Seite. Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Eltern.

  1. www.morgenpost.de/politik/article139740059/Schwesig-prueft-Umgangsrecht-geschiedener-Eltern.html
  2. www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=469&tx_ttnews%5btt_news%5d=17214&cHash=9570f14b7cfdd93398b402e9a6ba9461
  3. twohomes.org