Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht dauern häufig dreimal solange, wie vor der Reform 2008. Häufig so lange, bis das Kind zerrieben ist. So lautet auch der Titel unserer Auswertung der Umfrage zur Verfahrensdauer von Sorge- und Umgangsverfahren. Dabei fragten wir nicht nur nach der reinen Dauer, sondern auch, ob und wann Verfahrensbeistände bestellt wurden, wie lange Gutachten dauern oder wieviele Termine es im Verfahren gegeben hat.