Wenn Sie für Ihr Kind unterhaltspflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, den Kindesunterhalt entweder durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder durch das Jugendamt berechnen und festlegen zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass das Jugendamt in erster Linie die Interessen des Kindes vertritt. Dies könnte dazu führen, dass Ihr für den Unterhalt relevantes Einkommen vielleicht anders bewertet wird, als Sie es vermuten würden. Es kann daher ratsam sein, nicht voreilig einen Unterhaltstitel des Jugendamts zu akzeptieren.