Bei "gesteigerter Unterhaltspflicht" muss nach Alternativen gesucht werden
Ist ein geschiedener Vater seinen minderjährigen Kindern gegenüber "gesteigert unterhaltspflichtig", so darf es während eines Zeitraums, in dem er nur Kurzarbeit zu leisten hat, nicht bei den dadurch verringerten Einkünften belassen.
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