Weniger Unterhalt, wenn der Vater in der Schweiz lebt? Laut neuer BGH-Entscheidung ist bei der Berechnung von Unterhalt der Kaufkraftunterschied zu berücksichtigen, wenn der Unterhaltsberechtigte in Deutschland, der zum Unterhalt Verpflichtete aber im Ausland lebt. Auch eine Rechenmethode wurde abgesegnet.
Bei grenzüberschreitenden Unterhaltspflichten sind Kaufkraftunterschiede zu beachten
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