Berechnung des Trennungs- bzw. Nachehelichen Unterhalts
Vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Ehepartner den sogenannten Trennungsunterhalt geltend machen, ab der Scheidung kann weiterhin ein Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts bestehen.
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