Betreuungsunterhalt vom Kindsvater oder vom Ehemann?

Die familiären Situationen heutzutage sind sehr unterschiedlich. Dies hat immer auch Auswirkungen auf die Unterhaltsansprüche. So kann eine Mutter einen Anspruch sowohl gegenüber ihrem getrennt lebenden Ehemann als auch gegenüber dem Vater ihres nichtehelichen Kindes haben. Dabei kommt es auf den Einzelfall an.

 

Wer welchen Anspruch auf Unterhalt hat, ist nicht immer leicht zu entscheiden. Bei der Frage, ob eine Mutter von ihrem Ehemann oder dem Vater ihres unehelichen Kindes Unterhalt fordern kann, hat nun aber das Oberlandesgericht Stuttgart ein Urteil gefällt und damit Klarheit geschaffen.