BGH: Keine Pflicht des unterhalts­pflichtigen Kindesvaters zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft zu einem nicht leiblichen Kind

Die Unterhaltsansprüche des rechtlichen Kindes sind gleichrangig mit denen des leiblichen Kindes. Für den unterhalts­pflichtigen Kindesvater besteht keine Pflicht zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft zu einem nicht leiblichen Kind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.