BGH: Keine Pflicht des unterhaltspflichtigen Kindesvaters zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft zu einem nicht leiblichen Kind
Die Unterhaltsansprüche des rechtlichen Kindes sind gleichrangig mit denen des leiblichen Kindes. Für den unterhaltspflichtigen Kindesvater besteht keine Pflicht zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft zu einem nicht leiblichen Kind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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