Der Bundesgerichtshof (BGH) verschärft die Pflicht zur Vollzeitarbeit für geschiedene Mütter, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. In dem vom BGH verhandelten Fall arbeitete die geschiedene Mutter einer Zweitklässlerin halbtags und erhielt von ihrem Ex-Mann zusätzlich einen monatlichen Unterhalt von 440 Euro. Aufgrund des geänderten Scheidungsrechts wollte der Ex-Mann keinen Unterhalt mehr an die Kindesmutter bezahlen und erhob Abänderungsklage. Sowohl das Amtsgericht Grevenbroich als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnten diese Klage ab.