Corona-Familienbonus im Unterhaltsrecht

Der Familienbonus wird wie das Kindergeld behandelt. Bei Minderjährigen wird er zur ½ auf den Bedarf angerechnet. Bei Volljährigen erfolgt dies wie immer grds. zu 100%. Im September 2020 sollen 200 € pro Kind ausgezahlt werden und im Oktober 20 die restlichen 100 €.