Die Folgen der Corona-Krise sind in vielen Bereichen Umsatz- und Gewinnrückgänge, Kurzarbeit und Arbeitsausfall. Angesichts der damit häufig verbundenen Einkommensrückgänge stellt sich für Unterhaltspflichtige die Frage, ob sie den geschuldeten Ehegatten- und/oder Kindesunterhalt herabsetzen können.