Trennungskinder in Deutschland haben zum Jahreswechsel Anspruch auf höheren Unterhalt. In der neuen, bundesweit angewendeten "Düsseldorfer Tabelle" werden die Mindestbedarfssätze von zum 1. Januar 2017 erhöht, wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag mitteilte.