Trennung und Scheidung führen oft zu Streit über das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Hier setzt der sogenannte „Elternkonsens“ an. Die von Baden-Württemberg geförderte Verfahrenspraxis will im Interesse des Kindeswohls tragfähige einvernehmliche Lösungen für Umgang und Sorge ermöglichen. Familienrichterinnen und -richter, die Anwaltschaft, Jugendämter, Beratungsstellen, Verfahrensbeistände und Sachverständige unterstützen gemeinsam Eltern in dem Bemühen um eine schnelle und nachhaltige Konfliktlösung. Auf Einladung von Justizministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg sind am Mittwoch (4. Februar 2015) mehr als 380 Fachleute in Stuttgart zum „6. Bundeskongress Elternkonsens“ zusammengekommen. Vertreterinnen und Vertreter aller am Familienkonflikt beteiligten Berufsgruppen werden sich fachlich austauschen und neue Impulse für ihre Praxis mitnehmen. Der hochrangig besetzte Kongress ist Auftakt für das Jahr 2015, in dem Baden-Württemberg den Vorsitz der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder innehat.
„Elternkonsens“ - Unterstützung bei Trennung und Scheidung
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