Fahrten zum Besuch des beim anderen Elternteil lebenden Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen

Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2010 (Az.: 10 K 2352/10)

Kosten für Besuchsfahrten zu dem beim anderen Elternteil lebenden Kind aus erster Ehe sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg hervor.

 

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