Auch Geschiedene mit mehreren Kindern erhalten in der Regel nur noch befristet Unterhalt vom Ex-Gatten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt im Falle einer dreifachen Mutter entschieden, dass sie nach der Volljährigkeit ihres jüngsten Kindes keine Zahlungen mehr von ihrem Ex-Mann erwarten kann.
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