Das Gericht kann auf Antrag des Kindes, der Mutter oder des Mannes, der sich für den leiblichen Vater hält, die Vaterschaft feststellen (gerichtliche Feststellung der Vaterschaft). Das Gericht ermittelt dann den biologischen Vater, indem es ein Abstammungsgutachten durch Sachverständigengutachten einholt. Dies geschieht meistens in den Fällen, in denen sich entweder die Mutter weigert, die Vaterschaft des Mannes anzuerkennen oder der Mann sich weigert, die Vaterschaft zu akzeptieren.