Wechselt ein unterhaltsverpflichteter Elternteil freiwillig auf eine schlechter bezahlte Stelle, muss er sich unter Umständen ein fiktives höheres Einkommen anrechnen lassen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Az: 9 UF 701/19) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.