Geringeres Einkommen senkt nicht immer Unterhalt

Wechselt ein unterhaltsverpflichteter Elternteil freiwillig auf eine schlechter bezahlte Stelle, muss er sich unter Umständen ein fiktives höheres Einkommen anrechnen lassen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Az: 9 UF 701/19) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.