Wer verheiratet ist, haftet für die Schulden des Ehegatten.
NICHT RICHTIG. Wer keinen Ehevertrag über Gütergemeinschaft geschlossen hat, lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet Gütertrennung während der Ehe, Ausgleich der Ersparnisse während der Ehezeit bei Beendigung der Ehe.