Haustier begründet höheren Unterhalt für Kinder

Ein Haustier kann höhere Unterhaltszahlungen für ein Kind begründen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen hervor, über den die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet.

Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der unterhaltspflichtige Elternteil mit der Anschaffung des Tieres einverstanden war (Aktenzeichen: 4 WF 41/10). Im verhandelten Fall billigte das Gericht einem minderjährigen Mädchen einen höheren Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter zu. Das Kind, das im Haushalt des Vaters lebt, hatte mit Zustimmung der Mutter einen Hund angeschafft.

 

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