Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken können
Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 26.09.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt.
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