Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken können

Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 26.09.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt.