Kein höherer Unterhalt bei möglichen BAföG-Leistungen

Die Richter sahen keine Bedürftigkeit. Die Studentin könne mit einer Kombination aus BAföG- und Unterhaltszahlungen ihren monatlichen Mindestbedarf decken. Sie müsse im Rahmen des Zumutbaren die Möglichkeit zur Kreditaufnahme nutzen.