Kein höherer Unterhalt bei möglichen BAföG-Leistungen
Die Richter sahen keine Bedürftigkeit. Die Studentin könne mit einer Kombination aus BAföG- und Unterhaltszahlungen ihren monatlichen Mindestbedarf decken. Sie müsse im Rahmen des Zumutbaren die Möglichkeit zur Kreditaufnahme nutzen.
zur Übersicht
Cookie Einstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.