Kinderbonus für Corona und Unterhalt

Im Rahmen ihrer Corona-Hilfen hat die Bundesregierung entschieden, dass im Jahre 2020 jedes kindergeldberechtigte Kind einen Kinderbonus von 300 Euro neben dem laufenden Kindergeld erhält. Daher wird eine Auszahlung in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro erfolgen. Die Auszahlung erfolgt automatisch in den Monaten September und Oktober 2020. Ein besonderer Bescheid für diesen Bonus wird nicht erlassen. Es stellt sich nun die Frage, ob allein dem betreuenden Elternteil der Bonus zusteht oder ob auch der barunterhaltzahlende Elternteil von dieser Zuwendung partizipieren kann.