Kindergeldanrechnung Verfassungskonform

Am 14.07.2011 befand das Bundesverfassungsgericht die seit dem Jahr 2008 gültige Anrechnungspraxis des Kindergeldes auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt für verfassungskonform BVR 932 < / > 10). Über das Urteil Deutschlands höchster Rechtsinstanz informieren die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter.

 

Das Familienrecht verpflichtet beide Elternteile, für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufzukommen. Wird eine Ehe geschieden, bedeutet dies meist, dass ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung durch die Kindesbetreuung nachkommt, während der andere Barunterhalt zahlt. Der Anspruch auf Kindergeld kommt den Eltern jeweils zur Hälfte zu. Seine Auszahlung erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen jedoch nur an einen Elternteil, in der Regel den Kinder betreuenden.

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