Kindesunterhalt bei hälftiger Betreuung (Wechselmodell) Barunterhaltspflicht bei volljährigen Kinder

Eltern, die sich gut verstehen, vereinbaren oft, dass das gemeinsame Kind bzw. Kinder nach der Trennung der Eltern jeweils hälftig von den Eltern betreut wird. Dabei stellt sich die Frage, wie es sich nun mit dem Kindesunterhalt verhält. Am Besten ist es, wenn die Eltern eine Vereinbarung treffen über den Kindesunterhalt und die Verteilung des Kindergeldes. Wenn z.B. ein Partner wesentlich mehr verdient, wird er trotz gegenseitiger hälftiger Betreuung doch noch bereit sein, Kindesunterhalt zu bezahlen. Gegenüber der Kindergeldkasse muss man sich einigen, an wen das Kindergeld bezahlt wird, ansonsten würde die Kindergeldkasse, an denjenigen zahlen, bei dem das Kind gemeldet ist. Auch die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei ungleichen Einkommen der Elternteil mit dem höheren Einkommen trotz hälftiger Betreuung an den anderen Elternteil Kindesunterhalt zu bezahlen hat. Es wird dabei wie folgt gerechnet:

 

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