Kindesunterhalt: Was man wissen sollte

Zunächst muss derjenige Elternteil, der das Kind hauptsächlich versorgt, den sogenannten Barunterhalt für das Kind zahlen. Dafür müssen der Unterhaltsbedarf und die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten (also desjenigen, der das Kind versorgt) ermittelt werden, genauso wie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Sofern der Betreuende also selbst ein hohes Einkommen erzielt, ist nicht automatisch davon auszugehen, dass ein Kindesunterhalt noch zusätzlich gefordert werden kann.