Lücke im Unterhaltsvorschussgesetz kann Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erhöhen

Ein barunterhaltspflichtiger Vater kann einen höheren Selbstbehalt für sich in Anspruch nehmen und dafür auf die Leistungsfähigkeit der Großeltern verweisen, ohne dass diese von der Unterhaltsvorschusskasse in Regress genommen werden können. Das hat der BGH nun bestätigt.