Ein geschiedener Ehemann darf im Unterhaltsstreit mit seiner Ex-Frau einen Detektiv einsetzen und ihr die Kosten dafür in Rechnung stellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er durch den Detektiveinsatz nachweisen kann, dass die ehemalige Gattin mit einem anderen Mann zusammenlebt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden hat. Detektivische Beobachtungen sind demnach erlaubt und erstattungsfähig - der Einsatz von GPS-Sendern für ein umfassendes Bewegungsprofil jedoch nicht (Az: XII ZB 107/08).