Eine geschiedene Mutter soll ihre Arbeitszeit den Kindergartenzeiten anpassen oder sich notfalls einen neuen Arbeitsplatz suchen, um ihr Kind ausreichend betreuen zu können. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Jedenfalls kann sie nach dem Richterspruch nicht erwarten, dass ihr Ex-Mann nachehelichen Unterhalt in voller Höhe weiterzahlen muss (Az.: 11 UF 532/09).
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