Als nachehelichen Unterhalt bezeichnet man denjenigen Unterhalt, welcher von einem bedürftigen Ehepartner nach der rechtskräftigen Scheidung beanspruchbar ist. So kann regelmäßig derjenige Ehepartner einen nachehelichen Unterhalt geltend machen, der außerstande ist selbstständig für einen ausreichenden Unterhalt zu sorgen.