Neue BGH-Entscheidung zum Ehegatten-Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

Die Volljährigkeit des Kindes lässt den Anspruch auf Betreuungsunterhalt nicht zwangsläufig entfallen. Entscheidend ist allein, ob die Betreuungsnotwendigkeit fortbesteht.

 

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